Häufig gestellte Fragen

Wir bieten alle Abfallartentsorgungen im 1,5 – 35 m³ Container zum Pauschalpreis an.

Im Preis ist alles von der Lieferung, der Abholung, die Miete für 7 Tage sowie die Entsorgung des Containerinhaltes enthalten.

Nur wenn Sie den Container länger als 7 Tage mieten möchten, berechnen wir nach Abholung die angefallene Miete nach.

Sie dürfen so viele Container bestellen, wie Sie benötigen. Bedenken Sie, dass der Platz für die Container ausreichend zur Verfügung gestellt ist.

Im Zweifel sollten Sie einen Container mit einem etwas größeren Volumen als evtl. Reserve wählen, wenn Sie sich nicht sicher sind. Da unsere Preise Pauschalangebote sind und die Abrechnung unabhängig vom Gewicht des Containers ist.

Die Abfälle, die Sie in Ihren Container füllen dürfen, richten sich nach der von Ihnen bei der Bestellung ausgewählten Abfallart. Die entsprechenden Beschreibungen der einzelnen Abfallarten finden Sie in unter den einzelnen Fraktionen:

Was darf rein? Was darf nicht rein?

Sollte bei der Entsorgung auffallen, dass der Inhalt von der bestellten Abfallart abweicht, müssen wir Ihnen die zusätzlichen Kosten dafür in Rechnung stellen. Beachten Sie, dass das Untermischen von Sonderabfällen dazu führen kann, dass wir den Behälter nicht mehr transportieren dürfen. Sie tragen die Verantwortung für die Abfälle, die Sie in den Container eingefüllt haben.

Gefährliche Abfälle müssen bei uns separat angemeldet werden. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot dazu. Bitte kontaktieren Sie uns unter:

vertrieb@noris-entsorgung.de oder 0511-228899-745

Sie können mit folgenden Zahlungsmethoden bei uns bezahlen:

  • PayPal
  • Sofort-Überweisung

Der Container darf nur bis zur Höhe des Randes und nur bis zum zulässigen Höchstgewicht befüllt werden. In den Container dürfen nur die im Auftrag bezeichneten Abfallarten und Reststoffe eingefüllt werden. Der Besteller hat im Rahmen seiner Vertragspflichten als Mieter dafür zu sorgen, dass der Container nicht von Dritten benutzt wird und dass der Container nicht unkontrolliert befüllt wird. Dies ist eine Hauptpflicht aus dem abgeschlossenen Vertrag.

Für Schäden am Behälter haftet der Besteller.

Der Besteller hat für einen geeigneten Aufstellplatz für den Container und die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen. Der Aufstellplatz muss für unsere Fahrzeuge ohne zusätzlichen Aufwand erreichbar sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann in diesem Sinne für die Erfüllung des Auftrages geeignet, wenn der Untergrund für das Befahren mit schweren LKW vorbereitet ist.

Ein Container benötigt Platz. Die Maße finden Sie bei der Auswahl der jeweiligen Containergröße. Dazu kommt der LKW, der den Container nach hinten absetzt. Für den LKW ist ein Platzbedarf von etwa 2 PKW Typ Passat notwendig. Bei den Abrollcontainern sollten ca. 15 m in der Länge zur Verfügung stehen. Die Breite der Zufahrt sollte ca. 4 m betragen außer bei den Kleincontainern (1.5 cbm bis 5 cbm).